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   BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23   

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BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23 (https://dejure.org/2023,27014)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2023 - 4 StR 208/23 (https://dejure.org/2023,27014)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2023 - 4 StR 208/23 (https://dejure.org/2023,27014)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23
    Ihre Anordnung setzt - neben der höhergradigen Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten - die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 136/23 Rn. 3; Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19, StV 2020, 371 Rn. 9; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75, jew. mwN).

    Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist wegen des untrennbaren Zusammenhangs zwischen der Entscheidung über die Unterbringung nach § 63 StGB und dem auf § 20 StGB gestützten Freispruch hinsichtlich der angeklagten Tat vom 20. September 2019 auch dieser Freispruch mit aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 2 StR 419/19 Rn. 30; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75 mwN).

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23
    Auch das im Urteil als Indiz für die Täterschaft des Angeklagten bei dem Tatgeschehen am 8. und 9. April 2020 herangezogene Ergebnis eines Faserspurengutachtens bedarf, damit es für das Revisionsgericht nachvollziehbar wird, gegebenenfalls näherer Ausführungen zu den vom Sachverständigen herangezogenen und bewerteten Anknüpfungs- und Befundtatsachen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19 Rn. 9 [insoweit in NStZ 2020, 609 nicht abgedruckt]; Urteil vom 28. November 1995 - 5 StR 459/95, NStZ-RR 1996, 335, 336 mwN).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23
    b) Schließlich wird die neue Strafkammer hinsichtlich der angenommenen Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1 a) StGB (Anlasstat vom 5. April 2020) die rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit des Angeklagten nachvollziehbar zu belegen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 115/22, NStZ-RR 2023, 107, 109 mwN; ebenso zu § 316 StGB BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 80/23 Rn. 22) und ferner zu beachten haben, dass der Straftatbestand außer der Fahruntüchtigkeit und einer konkreten Gefährdung der in § 315c Abs. 1 StGB aE genannten Güter auch einen Kausalzusammenhang zwischen beidem ("und dadurch") voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2021 - 4 StR 403/20, NStZ 2023, 232; Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 560/19, NStZ-RR 2020, 121 mwN), der bisher weder festgestellt noch belegt ist.
  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23
    b) Schließlich wird die neue Strafkammer hinsichtlich der angenommenen Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1 a) StGB (Anlasstat vom 5. April 2020) die rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit des Angeklagten nachvollziehbar zu belegen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 115/22, NStZ-RR 2023, 107, 109 mwN; ebenso zu § 316 StGB BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 80/23 Rn. 22) und ferner zu beachten haben, dass der Straftatbestand außer der Fahruntüchtigkeit und einer konkreten Gefährdung der in § 315c Abs. 1 StGB aE genannten Güter auch einen Kausalzusammenhang zwischen beidem ("und dadurch") voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2021 - 4 StR 403/20, NStZ 2023, 232; Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 560/19, NStZ-RR 2020, 121 mwN), der bisher weder festgestellt noch belegt ist.
  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23
    Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist wegen des untrennbaren Zusammenhangs zwischen der Entscheidung über die Unterbringung nach § 63 StGB und dem auf § 20 StGB gestützten Freispruch hinsichtlich der angeklagten Tat vom 20. September 2019 auch dieser Freispruch mit aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 2 StR 419/19 Rn. 30; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75 mwN).
  • BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23
    Hinsichtlich der DNA-Spuren werden die insoweit bestehenden Darstellungsanforderungen zu beachten sein (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21 Rn. 8 ff. mwN).
  • BGH, 19.12.2019 - 4 StR 560/19

    Belegen des bedingten Vorsatzes des Täters bzgl. der von ihm verursachten

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23
    b) Schließlich wird die neue Strafkammer hinsichtlich der angenommenen Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1 a) StGB (Anlasstat vom 5. April 2020) die rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit des Angeklagten nachvollziehbar zu belegen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 115/22, NStZ-RR 2023, 107, 109 mwN; ebenso zu § 316 StGB BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 80/23 Rn. 22) und ferner zu beachten haben, dass der Straftatbestand außer der Fahruntüchtigkeit und einer konkreten Gefährdung der in § 315c Abs. 1 StGB aE genannten Güter auch einen Kausalzusammenhang zwischen beidem ("und dadurch") voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2021 - 4 StR 403/20, NStZ 2023, 232; Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 560/19, NStZ-RR 2020, 121 mwN), der bisher weder festgestellt noch belegt ist.
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23
    b) Schließlich wird die neue Strafkammer hinsichtlich der angenommenen Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1 a) StGB (Anlasstat vom 5. April 2020) die rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit des Angeklagten nachvollziehbar zu belegen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 115/22, NStZ-RR 2023, 107, 109 mwN; ebenso zu § 316 StGB BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 80/23 Rn. 22) und ferner zu beachten haben, dass der Straftatbestand außer der Fahruntüchtigkeit und einer konkreten Gefährdung der in § 315c Abs. 1 StGB aE genannten Güter auch einen Kausalzusammenhang zwischen beidem ("und dadurch") voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2021 - 4 StR 403/20, NStZ 2023, 232; Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 560/19, NStZ-RR 2020, 121 mwN), der bisher weder festgestellt noch belegt ist.
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 46/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23
    Ihre Anordnung setzt - neben der höhergradigen Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten - die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 136/23 Rn. 3; Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19, StV 2020, 371 Rn. 9; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75, jew. mwN).
  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 535/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Fehlen der Unrechtseinsicht

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23
    Auch die sichere Feststellung, dass der Angeklagte bei der Begehung seiner Taten jedenfalls die Voraussetzungen des § 21 StGB erfüllte, also im Zustand der erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit oder einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit bei tatsächlich nicht vorhandener Unrechtseinsicht handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 4 StR 535/20, NStZ 2022, 34 Rn. 4 mwN), kann den Urteilsgründen nicht entnommen werden.
  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 136/23

    Voraussetzungen der Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95

    Beweiswürdigung - Beweiswert - Faserspuren

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